A-8430 Leibnitz, Augasse 17 - Kurse - Fernstudium - Ständiger Support auch an Wochenenden
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Kurs in der Akademie
Kurs Diplom Kosmetik Basislehrgang lt. BGBl VO 139/2003
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kosmetiker (Kosmetiker-Ausbildungsordnung) BGBl. Nr. 638/1996 idF BGBl. II Nr. 147/2006; Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl. Nr. 142/1969 idgF; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) BGBl. II Nr. 139/2003, idF: BGBl. II Nr. 399/2008
Dieser Lehrgang ist auf Grund des Gesamtumfanges für eine Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit geeignet. Genaue Informationen finden Sie unter "Infos über mögliche Förderungen" - "Bildungskarenz" - "Bildungsteilzeit"
Kurs Diplom Kosmetik Basislehrgang - Auszug aus dem Inhalt der Ausbildung:
Geschichte der Kosmetik, Erste Hilfe, Hygiene, Gesundheitsschutz, Unfallschutz, Entwicklung u. Aufgaben, Anatomie, Histologie, Physiologie, Haut, Hauttyp bestimmen, Hautkrankheiten, Hautbeurteilung und Hautreinigung, Kräuterkunde und Ernährungslehre,
Manuelle Lymphdrainagen nach Dr. Vodder, Kosmetische Chemie und Physik, Fassonieren der Augenbrauen, Augenbrauen und Wimpernfärben, Maniküre - Hand und Nagelbehandlung, Enthaarung (verschiedene Varianten), Dekorative Kosmetik, Produkte und Anwendung, Kosmetische Massage (Hals, Décolleté und Gesicht), Praktische Arbeiten an Modelle uvm.
Dauer: 6 Wochen
Die Ausbildung umfasst insgesamt 290 Unterrichtseinheiten
In der Akademie: 3 Wochen (Mo - Do 08:30 - 12,00 Uhr / 13,00 - 17,00 Uhr)
Praktischer Unterricht (Üben an Modellen) unter der Aufsicht bzw. Anleitung einer Trainerin
Theoretischer Unterricht - z.B.: Erste Hilfe, Hygiene, Dermatologie, Wirkstoffe und Kräuterlehre, Ernährung, Fachkunde in der Praxis
Heimarbeit: 3 Wochen (Freie Zeiteinteilung) - Unterricht als wie wenn Sie persönlich in der Akademie anwesend wären:
Der gesamte praktische Teil der Ausbildung wird ausführlich in Videos dokumentiert, so können Sie sich Schritt für Schritt einarbeiten und selbständig zu Hause üben.
Die duale Ausbildung ist ein System der Berufsausbildung. Eine Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, der Akademie und bei Ihnen zu Hause (ortsunabhängig), und zeichnet sich durch lernortübergreifende Lernprozesse (Duales Lernen) aus. Einsparung finanzieller, personeller und zeitlicher Ressourcen. Wesentlich geringere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und letztendlich durch flexible Nutzung zeitliche und örtliche Unabhängigkeit.
Bei dieser Variante der Ausbildung üben Sie in der Akademie den gesamten Behandlungsablauf unter der Anleitung bzw. Aufsicht von einer Trainerin direkt an Modellen. Die Theorie wird Ihnen in der Akademie von Vortragenden vermittelt.
Viele Absolventen fällt es sehr schwer, sich wie bei einem Fernstudium erforderlich selbständig theoretisches Wissen anzueignen. Sie beschäftigen sich stundenlang mit den Skripten, vom Stoff bleibt trotzdem nichts hängen. Vielmehr möchten Sie als Absolvent aktiv an die Sache herangehen. Es hilft bei Präsentationen Vortragenden zuzuhören und Fragen zu stellen. Ideale Lösung: "Duale Ausbildung"
Diplom
"Wir bemühen uns darum für Sie Modelle zu organisieren"
Damit Sie im Rahmen des Unterrichts so viel Praxis wie möglich erwerben!
Informationen zur Befähigungsprüfung Kosmetik (Schönheitspflege) - "Wirtschaftskammer Österreich" -
Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
Nach Absolvieren des Basis und Perfektionslehrganges verfügen Sie über die fachlichen Vorrausetzungen, um die Befähigungsprüfung bei der WKO zu absolvieren!
Zulassung zur Befähigungsprüfung - Stand 01.01.2019
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) BGBl. II Nr. 139/2003, idF: BGBl. II Nr. 399/2008
Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994) - Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege)
262. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
BGBl. II - Ausgegeben am 21. Juli 2008 - Nr. 262 - Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume
Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994) - Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege)
262. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
Zugangsvoraussetzung Lehrabschlussprüfung - Ausnahmsweise Zulassung zur Prüfung im zweiten Bildungsweg:
Bei einem Mindestalter von 18 Jahren und dem Nachweis praktischer und theoretischer Erfahrungen in einem Lehrberuf (z.B. durch angelernte Arbeiten oder bereits absolvierte Weiterbildungen) kann ebenfalls bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) ein Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gestellt werden.
Euro 2.095,00 inklusive Unterlagen, Material in der Akademie (exklusive Instrumente), Prüfungsgebühr, Diplom
Für diese Ausbildung ist eine Finanzierung bzw. Ratenzahlung mit cashpresso möglich, sämtliche Informationen dazu, finden Sie auf der Seite Finanzierungen. cashpresso ermöglicht Ausgaben in möglichst flexiblen Raten zu bezahlen. Einfach im Warenkorb unter Punkt 2 "Zahlungsart und Versandart" – Ratenkauf auswählen.
Für diese Ausbildung ist eine Finanzierung bzw. Ratenzahlung mit Klarna möglich, sämtliche Informationen dazu, finden Sie auf der Seite Finanzierungen. Klarna ermöglicht Ausgaben in möglichst flexiblen Raten zu bezahlen. Einfach im Warenkorb "Klarna" – "Ratenkauf" auswählen.
Kurseinstiegstermine 2024
30.09.2024, 11.11.2024
Kurseinstiegstermine 2025
07.01.2025, 17.02.2025, 31.03.2025, 26.05.2025, 18.08.2025, 29.09.2025, 10.11.2025
Buchung Kurs Diplom Kosmetik Basislehrgang
Berufsbildende Ausbildung - Lehrgang Kosmetik - (K) Basis
Reglementiertes Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) BGBl. II Nr. 139/2003, idF: BGBl. II Nr. 399/2008
Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten laut Datenschutzerklärung einverstanden.
Zahlungsmöglichkeiten:
Kreditkarte
Visa, MasterCard, American Express usw.
Klarna
Sofortüberweisung / Banküberweisung
In bis zu 30 Tagen bezahlen / Ratenzahlung
Vorkasse
Unternehmer, AMS, Stiftung
Ratenzahlung mit "cahspresso"
Der Beruf Kosmetiker/in ist und wird in Zukunft, ob als Angestellte oder in einem eigenen Kosmetikinstitut, immer interessanter und wichtiger. Nach Absolvierung der Ausbildung Kosmetik Basislehrgang, können bzw. dürfen Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten.
Die Lehrunterlagen werden in elektronischer Form Stichwort "E-Learning" zur Verfügung gestellt. Sie können bei dem Kurs Ihren eigenen Laptop verwenden, WLAN ist kostenlos und frei verfügbar.
Diese Ausbildung können Sie auch als Fernstudium absolvieren:
Mindestalter 17 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Keine speziellen Vorkenntnisse nötig
Schönheitsfarmen, Kreuzfahrtschiffe, Kosmetikstudios, Gesundheitszentren, Wellness-, Fitnesshotel
Nach Absolvieren des Basis und Perfektionslehrganges verfügen Sie über die fachlichen Vorrausetzungen ("Quote unserer Absolventen liegt bei 100 %"), um die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer Österreich zu absolvieren!
Staatliche Anerkennung können Sie nach der Ausbildung durch Absolvierung der Befähigungsprüfung erlangen, welche bei der WKO zu absolvieren ist!
Folgende Abschlussbezeichnungen gelten als staatliche Abschlussbezeichnungen:
Berufsbezeichnungen, die durch Staatsexamen erworben wurden
Meistertitel (Erlangen Sie durch Absolvierung der Befähigungsprüfung). Die Befähigungsprüfung ist in Österreich eine behördliche Prüfung (Staatliche Prüfung) der Kenntnisse einer Person, um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu dürfen (Befähigungsnachweis).
Für Ausbildungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bzw. unter Berücksichtigung der persönlichen Situation Unterstützungs-möglichkeiten. Wenn Sie beabsichtigen eine Förderung (z.B. AMS, Stiftung usw.) zu beantragen, empfehlen wir Ihnen bereits vorweg abzuklären ob Ihnen diese gewährt wird oder nicht. Wir können Ihnen diesbezüglich leider nicht behilflich sein!
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber/In und Arbeitnehmer/In vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist mit der Bildungsteilzeit möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.
Unternehmensgründungs-Programm
Mit dem Unternehmensgründungs Programm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten
Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen (z.B. berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen. Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar. Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen.
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