A-8430 Leibnitz, Augasse 17 - Kurse - Fernstudium - Ständiger Support auch an Wochenenden
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Kurs in der Akademie
Kurs Diplom Fußpflege Perfektionslehrgang lt. Verordnung BGBl VO 48/2003
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege (Fußpflege-Verordnung) 48. Verordnung: Fußpflege-Verordnung BGBL. II NR. 48/2003; Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl. Nr. 142/1969 idgF; Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Fußpfleger (Fußpfleger-Ausbildungsordnung) StF: BGBl. Nr. 637/1996 idgF
Dieser Lehrgang ist auf Grund des Gesamtumfanges für eine Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit geeignet. Genaue Informationen finden Sie unter "Infos über mögliche Förderungen" - "Bildungskarenz" - "Bildungsteilzeit"
Kurs Diplom Fußpflege Perfektionslehrgang - Auszug aus dem Inhalt der Ausbildung:
Anatomie, Somatologie, Histologie, Pathologie, Kräuterlehre - Heilkräuter in der Fußpflege, Fußnagel Gel-Frenchmodellage, Was bedeutet Diabetes, Arbeiten am Diabetischen Fuß, Kompressen, Verbände, Wirkstoffkunde, Nagelerkrankungen, Spange – Orthese – Nagelprothetik, Nagelprothetik mit Unguisan, Massagen und Wellnessanwendungen, Arbeitstechniken, Spezielle Frästechniken, Durch Fußpflege verursachte Behandlungsfehler, Praktisches Arbeiten an Modellen, Kommunikation und wirtschaftliche Grundlagen, Intensive Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung, Gründerservice uvm.
Dauer: 5 Wochen
Die Ausbildung umfasst insgesamt 220 Unterrichtseinheiten
In der Akademie: 2 Wochen (Mo - Do 08:30 - 12,00 Uhr / 13,00 - 17,00 Uhr)
Praktischer Unterricht (Üben an Modellen) unter der Aufsicht bzw. Anleitung einer Trainerin
Theoretischer Unterricht - z.B.: Erste Hilfe, Hygiene, Dermatologie, Wirkstoffe und Kräuterlehre, Ernährung, Fachkunde in der Praxis
Heimarbeit: 3 Wochen (Freie Zeiteinteilung) - Unterricht als wie wenn Sie persönlich in der Akademie anwesend wären:
Der gesamte praktische Teil der Ausbildung wird ausführlich in Videos dokumentiert, so können Sie sich Schritt für Schritt einarbeiten und selbständig zu Hause üben.
Die duale Ausbildung ist ein System der Berufsausbildung. Eine Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, der Akademie und bei Ihnen zu Hause (ortsunabhängig), und zeichnet sich durch lernortübergreifende Lernprozesse (Duales Lernen) aus. Einsparung finanzieller, personeller und zeitlicher Ressourcen. Wesentlich geringere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und letztendlich durch flexible Nutzung zeitliche und örtliche Unabhängigkeit.
Bei dieser Variante der Ausbildung üben Sie in der Akademie den gesamten Behandlungsablauf unter der Anleitung bzw. Aufsicht von einer Trainerin direkt an Modellen. Die Theorie wird Ihnen in der Akademie von Vortragenden vermittelt.
Viele Absolventen fällt es sehr schwer, sich wie bei einem Fernstudium erforderlich selbständig theoretisches Wissen anzueignen. Sie beschäftigen sich stundenlang mit den Skripten, vom Stoff bleibt trotzdem nichts hängen. Vielmehr möchten Sie als Absolvent aktiv an die Sache herangehen. Es hilft bei Präsentationen Vortragenden zuzuhören und Fragen zu stellen. Ideale Lösung: "Duale Ausbildung"
Diplom
"Wir bemühen uns darum für Sie Modelle zu organisieren"
Damit Sie im Rahmen des Unterrichts so viel Praxis wie möglich erwerben!
Informationen zur Befähigungsprüfung Fußpfleger – "Wirtschaftskammer Österreich" - Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege bzw. individueller Befähigungsnachweis
Nach Absolvieren des Basis und Perfektionslehrganges verfügen Sie über die fachlichen Vorrausetzungen, um die Befähigungsprüfung bei der WKO zu absolvieren.
48. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege (Fußpflege-Verordnung)
Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994) - Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege
Individueller Befähigungsnachweis - Wer den regulären Befähigungsnachweis nicht erbringen kann und sich die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise angeeignet hat, kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde um die Feststellung der individuellen Befähigung ansuchen.
Euro 2.095,00 inklusive Unterlagen, Material in der Akademie (exklusive Instrumente), Prüfungsgebühr, Diplom
Für diese Ausbildung ist eine Finanzierung bzw. Ratenzahlung mit cashpresso möglich, sämtliche Informationen dazu, finden Sie auf der Seite Finanzierungen. cashpresso ermöglicht Ausgaben in möglichst flexiblen Raten zu bezahlen. Einfach im Warenkorb unter Punkt 2 "Zahlungsart und Versandart" – Ratenkauf auswählen.
Für diese Ausbildung ist eine Finanzierung bzw. Ratenzahlung mit Klarna möglich, sämtliche Informationen dazu, finden Sie auf der Seite Finanzierungen. Klarna ermöglicht Ausgaben in möglichst flexiblen Raten zu bezahlen. Einfach im Warenkorb "Klarna" – "Ratenkauf" auswählen.
Kurseinstiegstermine 2024
09.09.2024, 21.10.2024, 02.12.2024
Kurseinstiegstermine 2025
27.01.2025, 10.03.2025, 05.05.2025, 23.06.2025, 08.09.2025, 20.10.2025, 01.12.2025
Buchung Kurs Diplom Fußpflege Perfektionslehrgang
Berufsbildende Ausbildung - Lehrgang Fußpflege - (K) Perfektion
Reglementiertes Gewerbe Fußpflegeverordnung BGBl VO 48/2003
Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten laut Datenschutzerklärung einverstanden.
Zahlungsmöglichkeiten:
Kreditkarte
Visa, MasterCard, American Express usw.
Klarna
Sofortüberweisung / Banküberweisung
In bis zu 30 Tagen bezahlen / Ratenzahlung
Vorkasse
Unternehmer, AMS, Stiftung
Ratenzahlung mit "cahspresso"
Immer mehr Personen erkennen, dass die zwei kleinen Freunde, die uns durchs Leben tragen, einen großen Teil zu unserem Wohlbefinden beisteuern. Fußpflege hat sich deshalb in den letzten Jahren immer mehr zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsvorsorge entwickelt. Neben der kosmetischen Pflege ist man als Fußpfleger/in auch für die fachliche Behandlung und Beratung von Fußproblemen zuständig.
Sie erlernen die speziellen Techniken wie Orthesen- und Spangen sowie Nagelprothetik bzw. Fundament des diabetischen Fußes. Im Rahmen der Ausbildung behandeln Sie diese in speziellen Praxisbeispielen. Der speziellen Instrumentenkunde und der Frästechnik sowie Kompressen wird ein Platz eingeräumt.
Die Lehrunterlagen werden in elektronischer Form Stichwort "E-Learning" zur Verfügung gestellt. Sie können bei dem Kurs Ihren eigenen Laptop verwenden, WLAN ist kostenlos und frei verfügbar.
Diese Ausbildung können Sie auch als Fernstudium absolvieren:
Absolvierung Basislehrgang
Körperliche und geistige Eignung
Absolvierung Fußpflege Basislehrgang
Arbeitsmöglichkeiten:
Schönheitsfarmen, Kreuzfahrtschiffe, Kosmetikstudios, Gesundheitszentren, Wellness-, Fitnesshotels
Weg in die Selbständigkeit:
Sollten Sie sich als Fußpfleger/In selbständig machen wollen, finden Sie unter dem Reiter "WKO" die gesetzlichen Zugangsregelungen.
Nach Absolvieren des Basis und Perfektionslehrganges verfügen Sie über die fachlichen Vorrausetzungen ("Quote unserer Absolventen liegt bei 100 %"), um die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer Österreich zu absolvieren!
Staatliche Anerkennung können Sie nach der Ausbildung durch Absolvierung der Befähigungsprüfung erlangen, welche bei der WKO zu absolvieren ist!
Folgende Abschlussbezeichnungen gelten als staatliche Abschlussbezeichnungen:
Berufsbezeichnungen, die durch Staatsexamen erworben wurden
Meistertitel (Erlangen Sie durch Absolvierung der Befähigungsprüfung). Die Befähigungsprüfung ist in Österreich eine behördliche Prüfung (Staatliche Prüfung) der Kenntnisse einer Person, um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu dürfen (Befähigungsnachweis).
Für Ausbildungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bzw. unter Berücksichtigung der persönlichen Situation Unterstützungs-möglichkeiten. Wenn Sie beabsichtigen eine Förderung (z.B. AMS, Stiftung usw.) zu beantragen, empfehlen wir Ihnen bereits vorweg abzuklären ob Ihnen diese gewährt wird oder nicht. Wir können Ihnen diesbezüglich leider nicht behilflich sein!
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber/In und Arbeitnehmer/In vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist mit der Bildungsteilzeit möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.
Unternehmensgründungs-Programm
Mit dem Unternehmensgründungs Programm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten
Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen (z.B. berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen. Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar. Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen.
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