
Informationen über mögliche Förderungen
Überblick zu häufigen Förderwegen (z. B. AMS, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit) sowie Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kurskosten.
Für Ausbildungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bzw. unter Berücksichtigung der persönlichen Situation Unterstützungsmöglichkeiten. Wenn Sie beabsichtigen, eine Förderung (z. B. AMS, Stiftung usw.) zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, bereits vorweg abzuklären, ob Ihnen diese gewährt wird oder nicht. Wir können Ihnen diesbezüglich leider nicht behilflich sein!
Förderwege im Überblick
Entdecken Sie verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Ausbildung.
Bildungskarenz
Weiterbildung
Freistellung vom Arbeitsverhältnis für Weiterbildung
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber/In und Arbeitnehmer/In vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.
Vereinbarung mit Arbeitgeber erforderlich
Kein Rechtsanspruch
Weiterbildungsmöglichkeit bei bestehendem Arbeitsverhältnis
Bildungsteilzeit
Teilzeit
Arbeitszeit reduzieren und Lohnersatz erhalten
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist mit der Bildungsteilzeit möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.
Finanziell attraktiver für kleinere Einkomme
Flexibler als Bildungskarenz
Kontakt zum Arbeitsplatz bleibt bestehen
Unternehmensgründungsprogramm
Gründung
AMS-Unterstützung bei Betriebsgründung
Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Unterstützung bei Betriebsgründung
Für arbeitslose Personen
Ausbildungskosten werden übernommen
Förderung durch das AMS
AMS
Individuelle Förderung durch das Arbeitsmarktservice
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarktservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung der arbeitsmarktbezogenen Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung.
Gespräch mit AMS-Betreuer empfohlen
Individuelle Prüfung erforderlich
Arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit wichtig
Bildung ist entscheidend für unseren Wirtschaftsstandort – aber die Bildungskarenz war für viele ein Auszeit-Modell und kein Schulungs-Modell. Das kostet wertvolle Arbeitskräfte und bringt weder Wirtschaft noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern echten Mehrwert.
Zitat „Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer“
OTS Wien
Steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten
Entdecken Sie verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Ausbildung.
Fortbildungskosten
Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen (z. B. berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen. Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar.
Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar.
Ausbildungskosten
Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen.
Absetzbar, wenn im Zusammenhang mit einer verwandten Tätigkeit.
