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Kosmetikerin arbeitet an der Kunden mit Mikrodermabrasion

Befähigungsprüfung Kosmetik in Österreich

Nach Absolvierung des Kosmetik Basislehrgangs und des Kosmetik Perfektionslehrgangs verfügen Sie über die fachlichen Voraussetzungen, um die Befähigungsprüfung im reglementierten Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) in Österreich zu absolvieren.

Aufbau der Befähigungsprüfung Kosmetik

Die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) in Österreich besteht aus fünf Modulen. Jedes Modul deckt einen eigenen Kompetenzbereich ab.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

In diesem Modul weisen Sie Ihre praktischen Fertigkeiten auf dem Niveau einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers nach. Das Modul besteht aus Teil A und Teil B und umfasst eine umfassende Demonstration kosmetischer Behandlungen.

Typische Inhalte sind unter anderem:

  • Gesichtsbehandlungen

  • Hand- und Armpackungen

  • Schlankheits- und Cellulitebehandlungen

  • Haarentfernung / Enthaarung nach dem Stand der Technik

Modul 2: Fachgespräch und mündliche Prüfung

Das Modul 2 ist in Teil A und Teil B gegliedert und überprüft Ihre fachliche Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie Ihr vertieftes theoretisches Wissen.

 

Teil A – Fachgespräch (Niveau Lehrabschlussprüfung)

In einem berufstypischen Fachgespräch erläutern Sie Ihr Vorgehen bei einer konkreten Aufgabenstellung, beraten eine Kundin / einen Kunden und bewerten Ihre eigene Arbeit.

Teil B – Mündliche Prüfung (höheres fachliches Niveau)

In der mündlichen Prüfung weisen Sie fortgeschrittene Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:

  • Anatomie und Physiologie

  • Dermatologie

  • Theorie der Kosmetik und Behandlungskonzepte

Ziel ist es, komplexe Problemstellungen erfassen, fachlich korrekt lösen und Kund:innen umfassend beraten zu können.

Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

Dieses Modul umfasst eine schriftliche Prüfung auf höherem fachlichen Niveau. Abgefragt werden theoretische Kenntnisse, die Sie für die professionelle und verantwortungsvolle Ausübung des Kosmetikgewerbes benötigen.

Typische Themengebiete sind zum Beispiel:

  • Anatomie, Somatologie und Histologie

  • Dermatologie

  • Kräuter- und Ernährungslehre

  • Kosmetische Chemie und Physik

  • Hygiene und Erste Hilfe

Modul 4: Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung vermittelt und überprüft die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse, die für die Führung eines eigenen Kosmetikunternehmens erforderlich sind.

Bestimmte schulische Ausbildungen oder bereits abgelegte Prüfungen können dieses Modul ersetzen, zum Beispiel:

  • Handelsschule

  • Handelsakademie

  • HTL mit wirtschaftlichem Schwerpunkt

  • kaufmännische Lehrberufe mit entsprechender Abschlussprüfung

Modul 5: Ausbilderprüfung

Dieses Modul befasst sich mit den pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Grundlagen, die notwendig sind, um Lehrlinge im Kosmetikgewerbe sachgerecht auszubilden.

Auch hier können andere Qualifikationen oder absolvierte Kurse die Ausbilderprüfung ersetzen, z. B.:

  • erfolgreich absolvierter Ausbilderkurs (z. B. WIFI-Ausbildertraining mit Fachgespräch)

  • bestimmte pädagogische oder wirtschaftliche Abschlüsse

​Rechtsgrundlagen & Verordnungen

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​Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) BGBl. II Nr. 139/2003, idF: BGBl. II Nr. 399/2008.

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​Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), ausgenommen Piercen und Tätowieren (Kosmetik (Schönheitspflege) Befähigungsprüfungsordnung)

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Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994) – Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege)

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262. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende

Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg

Bei einem Mindestalter von 18 Jahren und dem Nachweis praktischer und theoretischer Erfahrungen in einem Lehrberuf (z.B. durch angelernte Arbeiten oder bereits absolvierte Weiterbildungen) kann ebenfalls bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) ein Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gestellt werden.
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