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Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg:
Bei einem Mindestalter von 18 Jahren und dem Nachweis praktischer und theoretischer Erfahrungen in einem Lehrberuf (z.B. durch angelernte Arbeiten oder bereits absolvierte Weiterbildungen) kann ebenfalls bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) ein Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gestellt werden.
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