
Befähigungsprüfung Kosmetik in Österreich
Nach Absolvierung des Kosmetik Basislehrgangs und des Kosmetik Perfektionslehrgangs verfügen Sie über die fachlichen Voraussetzungen, um die Befähigungsprüfung im reglementierten Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) in Österreich zu absolvieren.
Aufbau der Befähigungsprüfung Kosmetik
Die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) in Österreich besteht aus fünf Modulen. Jedes Modul deckt einen eigenen Kompetenzbereich ab.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
In diesem Modul weisen Sie Ihre praktischen Fertigkeiten auf dem Niveau einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers nach. Das Modul besteht aus Teil A und Teil B und umfasst eine umfassende Demonstration kosmetischer Behandlungen.
Typische Inhalte sind unter anderem:
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Gesichtsbehandlungen
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Hand- und Armpackungen
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Schlankheits- und Cellulitebehandlungen
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Haarentfernung / Enthaarung nach dem Stand der Technik
Modul 2: Fachgespräch und mündliche Prüfung
Das Modul 2 ist in Teil A und Teil B gegliedert und überprüft Ihre fachliche Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie Ihr vertieftes theoretisches Wissen.
Teil A – Fachgespräch (Niveau Lehrabschlussprüfung)
In einem berufstypischen Fachgespräch erläutern Sie Ihr Vorgehen bei einer konkreten Aufgabenstellung, beraten eine Kundin / einen Kunden und bewerten Ihre eigene Arbeit.
Teil B – Mündliche Prüfung (höheres fachliches Niveau)
In der mündlichen Prüfung weisen Sie fortgeschrittene Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
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Anatomie und Physiologie
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Dermatologie
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Theorie der Kosmetik und Behandlungskonzepte
Ziel ist es, komplexe Problemstellungen erfassen, fachlich korrekt lösen und Kund:innen umfassend beraten zu können.
Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung
Dieses Modul umfasst eine schriftliche Prüfung auf höherem fachlichen Niveau. Abgefragt werden theoretische Kenntnisse, die Sie für die professionelle und verantwortungsvolle Ausübung des Kosmetikgewerbes benötigen.
Typische Themengebiete sind zum Beispiel:
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Anatomie, Somatologie und Histologie
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Dermatologie
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Kräuter- und Ernährungslehre
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Kosmetische Chemie und Physik
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Hygiene und Erste Hilfe
Modul 4: Unternehmerprüfung
Die Unternehmerprüfung vermittelt und überprüft die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse, die für die Führung eines eigenen Kosmetikunternehmens erforderlich sind.
Bestimmte schulische Ausbildungen oder bereits abgelegte Prüfungen können dieses Modul ersetzen, zum Beispiel:
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Handelsschule
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Handelsakademie
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HTL mit wirtschaftlichem Schwerpunkt
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kaufmännische Lehrberufe mit entsprechender Abschlussprüfung
Modul 5: Ausbilderprüfung
Dieses Modul befasst sich mit den pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Grundlagen, die notwendig sind, um Lehrlinge im Kosmetikgewerbe sachgerecht auszubilden.
Auch hier können andere Qualifikationen oder absolvierte Kurse die Ausbilderprüfung ersetzen, z. B.:
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erfolgreich absolvierter Ausbilderkurs (z. B. WIFI-Ausbildertraining mit Fachgespräch)
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bestimmte pädagogische oder wirtschaftliche Abschlüsse
Rechtsgrundlagen & Verordnungen
Arbeitsprobe - Dein erfolgreicher Start in die Selbständigkeit
Der individuelle Weg zur Gewerbeberechtigung in Österreich
Begutachtungen und Terminvereinbarungen für Antragsteller:innen aus ganz Österreich.
Befähigungsnachweis
Fachgutachten zur individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO für Kosmetik sowie für verschiedene eingeschränkte Tätigkeitsbereiche.
Step by Step
Wie bekomme ich das Gutachten?
1
Termin anfragen
Sende deine Anfrage per E-Mail. Wir informieren über den Ablauf und finden einen passenden Termin für dich.
2
Fachgespräch & Arbeitsprobe
Bei deinem Termin führst du ein persönliches Fachgespräch und zeigst dein Können in einer kurzen Arbeitsprobe. So kann deine Befähigung fachlich bestätigt werden.
3
Dein Gutachten
Nach erfolgreicher Durchführung erhältst du dein Gutachten, das als Nachweis deiner fachlichen Befähigung für die Gewerbeanmeldung gilt: schnell, sicher und offiziell anerkannt.
Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg
Bei einem Mindestalter von 18 Jahren und dem Nachweis praktischer und theoretischer Erfahrungen in einem Lehrberuf (z.B. durch angelernte Arbeiten oder bereits absolvierte Weiterbildungen) kann ebenfalls bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) ein Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gestellt werden.

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