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Befähigungsprüfung Fußpflege in Österreich
Nach Absolvierung des Fußpflege Basislehrgangs und des Fußpflege Perfektionslehrgangs verfügen Sie über die fachlichen Voraussetzungen, um die Befähigungsprüfung im reglementierten Gewerbe der Fußpflege zu absolvieren.
Die Befähigungsprüfung Fußpflege ist in Österreich eine behördliche, staatliche Prüfung bei der Wirtschaftskammer (WKO). Sie dient als Befähigungsnachweis, dass eine Person über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um das Gewerbe der Fußpflege selbstständig ausüben zu dürfen. Mit erfolgreichem Abschluss kann der Meistertitel erlangt und ein eigener Fußpflegebetrieb geführt werden.
Module der Befähigungsprüfung Fußpflege
Rechtsgrundlagen & Verordnungen
Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg
Bei einem Mindestalter von 18 Jahren und dem Nachweis praktischer und theoretischer Erfahrungen in einem Lehrberuf (z.B. durch angelernte Arbeiten oder bereits absolvierte Weiterbildungen) kann ebenfalls bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) ein Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gestellt werden.
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