0680 - 33 28 198 Beauty Academie, Augasse 30 , A-8430 Leibnitz
0680 - 33 28 198 Beauty Academie, Augasse 30 , A-8430 Leibnitz
BEAUTY ACADEMIE
"BILDUNGSEINRICHTUNG BERUFSBILDENDER ART"
Laut "Gewerbeordnung neu" handelt es sich bei dem Teilgewerbe Nageldesign um ein "Freies Gewerbe". Der Weg in die Selbständigkeit wird dadurch wesentlich erleichtert!
Nageldesign ist ein vielschichtiges Handwerk zur Verschönerung und Pflege von Finger- und Fußnägeln. Eine professionelle Gestaltung von natürlichen und künstlichen Nägeln erfordert umfassendes theoretisches Fachwissen und viel praktisches Training. Diese Ausbildung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten um jederzeit in einem Angestelltenverhältnis arbeiten zu können oder den Weg in die Selbständigkeit zu wählen.
Das Fernstudium ist eine Kombination aus Online-Lernen und der Absolvierung von Praxistagen (Praktische Arbeit an Modellen)! So können Sie einen Arbeitsausfall verhindern, und die Kosten für Ihre Weiterbildungen deutlich senken. Teile der zu vermittelnden Theorie und Praxis werden über E-Learning bzw. Lernvideos und Hörbücher vermittelt. Auf diese Weise kommen Sie bereits mit einigem Vorwissen zu den Praxistagen. Praxis "Praktische Arbeit an Modellen" bei uns in der Akademie oder in einem Studio frei nach Ihrer Wahl bei Ihnen zu Hause!
Das Fernstudium stellt eine Unterrichtsform dar, in welcher es unabhängig vom Wohnort und berufsbegleitend möglich ist, in gemeinschafts-bezogener Weise einen Beruf in Form von Theorie und Praktischer Arbeit zu erlernen. Es eignet sich für Menschen, welche die vorgeschriebenen Zeiten von einem Kurs nicht wahrnehmen können . Ein Fernstudium ist vor allem für die Menschen wichtig, die ihre Weiterbildung aufgrund persönlicher oder familiärer Situationen mit anderen Lebensbereichen verbinden müssen. Die gilt z.B. für berufstätige Frauen (berufsbegleitend) oder Frauen mit Kindern.
Die Lehrunterlagen werden in elektronischer Form Stichwort "E-Learning" zur Verfügung gestellt. Bei Absolvierung Ihrer Praxistage können Sie Ihren eigenen Laptop verwenden, WLAN ist kostenlos und frei verfügbar.
Tipps rund um die Nagelpflege
Mit der richtigen Pflege und gesunder Ernährung kann einiges für starke und schöne Nägel getan werden. Vitamine und Mineralien müssen in ausreichender Menge mit der Nahrung aufgenommen werden, oder, wenn das nicht möglich ist, über Nahrungsergänzungsmittel zugeführt werden
Für die ganz normalen, aber dennoch lästigen Veränderungen der Nägel gibt es eine breite Palette an Hilfsmitteln, Medikamenten und Geräten für die äußere und innere Anwendung. Eine ganze Industrie hat sich rund um die Nagelpflege entwickelt und die Forschung arbeitet mit Hochdruck an den neuesten Mitteln für gesunde Nägel. Während die einen auf die Errungenschaften aus Chemie und Technik setzen, entdecken Andere die Tipps unserer Großmütter wieder neu. Die Nagelpflege aus Großmutters Küche bietet neben den häufig gesünderen Wirkstoffen auch einen großen Preisvorteil, da sie häufig mit ganz einfachen Lebensmitteln aus der eigenen Küche hergestellt werden kann.
(Quelle: www.stylesy.de)
1. Sie führen die Anmeldung zur Ausbildung durch und erhalten automatisch vom System eine Bestätigung. In weiterer Folge (Innerhalb der nächsten 2 bis 3 Stunden) erhalten Sie von uns per Mail die Auftragsbestätigung und Rechnung.
2. Sie überweisen den Betrag auf die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung, zahlen per Sofortüberweisung oder Kreditkarte, wenn der Betrag auf unserem Konto als Zahlungseingang verbucht werden kann, wird Ihr Account sofort aktiviert. Die Zugangsdaten erhalten Sie per Mail (Bitte auch den Spam Ordner in Ihrem E-Mail Account überprüfen).
3. Mit den übermittelten Zugangsdaten haben Sie Zugriff auf sämtliche Unterlagen, Online Terminkalender bzw. auf die Plattform Testfragen (Multiple Choice Test).
4. Bei einem Fernstudium (ein und dieselbe Ausbildung wie Kurs) erlernen Sie die Theorie mit Ihrem eigenen individuellen Lerntempo , arbeiten sich durch gut aufbereitete und leicht verständliche Skripten, Lehrfilme (Videos) werden ebenso zur Verfügung gestellt. Sämtliche Skripten bzw. Unterlagen werden in elektronischer Form auf der Plattform "E-Learning" zur Verfügung gestellt. Sie finden sämtliche Skripten in einem "PDF" Format vor, können diese lokal auf Ihren Rechner oder auf einem USB Stick speichern, ausdrucken, oder eben online lernen.
5. Selbstverständlich erledigen Sie die Heimarbeiten (Multiple Choice Test) online. Sie erhalten sofort eine genaue Auswertung, können diese auf Ihrem Monitor sehen bzw. analysieren und zusätzlich wird Ihnen diese per Mail übermittelt. Die Tests können Sie so oft wie Sie gerne möchten durchführen, die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Abschlussprüfung.
6. In gemeinschaftsbezogener Weise absolvieren Sie bei uns in der Akademie die Praxistage, unter Anleitung einer Trainerin wird mit Ihnen der gesamte Ablauf systematisch durchgenommen.
7. Wenn Sie die Theorie erlernt und die Tests positiv bzw. die Praxistage absolviert haben, können Sie online Ihren Wunschtermin für die Prüfung fixieren.
Angestelltenverhältnis:
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Friseursalon, Schönheitsfarmen
Weg in die Selbständigkeit:
Sollten Sie sich als Nageldesigner/in selbständig machen wollen, finden Sie unter dem Reiter "WKO" die gesetzlichen Zugangsregelungen. Laut "Gewerbeordnung neu" handelt es sich bei dem Teilgewerbe Nageldesign um ein "Freies Gewerbe". Nach Absolvierung der Ausbildung können Sie bei der zuständigen Behörde um den Gewerbeschein ansuchen!
Staatliche Anerkennung können Sie nach der Ausbildung durch Absolvierung der Befähigungsprüfung erlangen, welche bei der WKO zu absolvieren ist!
Folgende Abschlussbezeichnungen gelten als staatliche Abschlussbezeichnungen:
Berufsbezeichnungen, die durch Staatsexamen erworben wurden
Meistertitel (Erlangen Sie durch Absolvierung der Befähigungsprüfung). Die Befähigungsprüfung ist in Österreich eine behördliche Prüfung (Staatliche Prüfung) der Kenntnisse einer Person, um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu dürfen (Befähigungsnachweis).
Für Ausbildungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bzw. unter Berücksichtigung der persönlichen Situation Unterstützungsmöglichkeiten. Wenn Sie beabsichtigen eine Förderung (z.B. AMS, Stiftung usw.) zu beantragen, empfehlen wir Ihnen bereits vorweg abzuklären ob Ihnen diese gewährt wird oder nicht. Wir können Ihnen diesbezüglich leider nicht behilflich sein!
BILDUNGSKARENZ
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber/In und Arbeitnehmer/In vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.
Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglich
Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt). Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen. Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich. Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.
Was als Aus- oder Weiterbildung gilt:
Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.
Bildungsnachweis:
Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen). Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.
Antragstellung und Auszahlung:
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen.
Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
So viel Unterstützung gibts:
Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenz-vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.
Was noch zu beachten ist:
Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (zB Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.
Vereinbarung über Bildungskarenz (Muster)
AMS Formular Bildungskarenz
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist mit der Bildungsteilzeit möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.
Wie hoch die Unterstützung ist:
Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,78 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag – ein Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,78 x 31 (Juli) = 241,80 Euro. Reduzieren Sie auf halbtags, bekommen Sie das Doppelte. Bei den Monaten mit 30 Tagen einfach den Tagsatz mit 30 statt mit 31 multiplizieren.
Wie viele Stunden Sie reduzieren können:
Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten! Darunter reduzieren geht nicht.
Wofür Sie Bildungsteilzeit nehmen können:
Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).
Wie lange Sie gehen können:
Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).
Wo Sie den Antrag stellen:
Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zuständigen AMS stellen (abhängig vom Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein.
Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.
Aus- oder Weiterbildung nachweisen:
Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
Wofür sich die Bildungsteilzeit eignet:
Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige - hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Abbruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprachkurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung.
FÖRDERUNG AMS
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung.
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer, erhalten. Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mindestens 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Unterlagen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte:
Infoblatt
Detailinformationen zur Richtlinie
Begehren
AMS-Unternehmensgründerprogramm
Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Sie sind arbeitslos und wollen ein Unternehmen gründen?
Infoblatt
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON BILDUNGSKOSTEN
Was sind Fort- und Ausbildungskosten und wann sind sie absetzbar?
Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen (z.B. berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen. Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar. Auch kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen (z.B. EDV-Kurse, Internet-Kurse, Erwerb des europäischen Computerführerscheins, Einführungskurse in Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung oder Steuerlehre) sind ohne Prüfung einer konkreten Verwertbarkeit im jeweiligen Beruf abzugsfähig (siehe Sprachkurse).
Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen. Verwandte Tätigkeiten sind z.B. Friseur und Fußpfleger, Fleischhauer und Koch, Elektrotechnikern und EDV-Techniker.
Steuerlich absetzbar sind:
Kurskosten (Kursbeiträge)
Kosten für Skripten (Unterlagen), Fachliteratur
Kosten für Arbeitsmittel
Zusätzliche Fahrtkosten
Allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
Nächtigungskosten
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
FÖRDERUNG BUNDESLÄNDER
Bundesland Steiermark - Bildungsscheck für Beschäftige 50+
Mit dem Bildungsscheck für Beschäftige 50+ sollen Anreize zur beruflichen Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen gesetzt werden. In den Genuss der Förderung sollen Beschäftigte ab 50 Jahren kommen, die eine berufsorientierte Weiterbildungsmaßnahme absolvieren.
Bundesland Steiermark - Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Eine Initiative dieser Art für den Grazer Arbeitsmarkt braucht es, weil immer mehr Menschen trotz Arbeit nicht mit dem Einkommen auskommen. Auch in Graz leben viele Frauen und Männer, die oft ihren Alltag, obwohl sie in Beschäftigung stehen, finanziell nur schwer bewältigen können. Somit bietet Arbeit nicht automatisch Schutz vor Armut.
Berufliche Qualifizierung bildet eine wesentliche Strategie, um dem entgegenzuwirken. Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung" soll deshalb Grazerinnen und Grazer dabei unterstützen, berufsbezogene Weiterbildungen wahrzunehmen. Die Qualifizierungsförderung richtet sich an berufstätige Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen.
Bundesland Wien - WAFF
WienerInnen, die sich beruflich verändern oder weiterentwickeln möchten, sind hier genau richtig! Das waff Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung bietet umfangreiche Information, professionelle Beratung und finanzielle Förderung für Ihre berufliche Zukunft. Alles aus einer Hand. Individuelle Beratung auf Ihre Situation zugeschnitten und selbstverständlich kostenlos.
Bundesland Niederösterreich – Bildungsförderung
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Der Fortbildungskurs muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung verfügt. Als zertifiziert gelten für die NÖ Bildungsförderung Bildungsträger, die über ein Qualitätssiegel oder Öffentlichkeitsrecht verfügen.
Bundesland Salzburg – Bildungsscheck
Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Verbesserung der arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung einzelner Personen. Demzufolge wird eine berufsorientierte Weiterbildung oder Ausbildung gefördert, in welcher Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Insbesondere soll diese Förderung auch Personen motivieren, Meister- und Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken.
Bundesland Oberösterreich - Bildungskonto des Landes OÖ
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).
Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Bundesland Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss
Die Bildungsmaßnahme dient der arbeitsmarktpolitisch zielführenden Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern sowie Männern und Frauen in Karenz, die
a) sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden möchten; oder
b) ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten; und keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen für den gleichen Zweck erhalten.
Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im gegenwärtigen oder zukünftigen Beruf/Tätigkeit zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung) sind.
Bundesland Tirol – Bildungsgeld-update
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.
Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.
Bundesland Vorarlberg – Bildungszuschüsse
Im Bundesland Vorarlberg gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Diese unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbaren Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Bundesland Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich weiterbilden möchten. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn einer Ausbildung gestellt werden.
Diplom Nageldesign:
Anatomie und Pathologie
Haut bzw. Nagelkunde
Verschiedene Kunstnageltechniken - Ablauf in Theorie und Praxis
Nagelverlängerung mittels Gel-Tip, Pulversystem -Acryl, Schablonentechnik
Auffüllen und Lackieren
Instrumenten bzw. Apparatekunde
Hilfsstoffen und diverse Hilfsmittel für die Aufbringung des Kunstnagels
Erste Hilfe, Arbeitshygiene, Unfallverhütung
Nageldesing, Naturnagelverstärkung
Problemnägel und Nagelreparaturen
Praxis an Modellen
uvm.
Mindestalter 17 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Keine speziellen Vorkenntnisse nötig
Diplom
"Wir bemühen uns darum für Sie Modelle zu organisieren"
Damit Sie im Rahmen des Unterrichts so viel Praxis wie möglich erwerben!
Euro 489,00 inklusive Unterlagen, Prüfungsgebühr, Diplom, 2 Tage Praxis
Keine Ratenzahlung möglich!
Einstieg jederzeit möglich!
Buchung Fernstudium Nageldesign
Berufsbildende Ausbildung - Lehrgang Nageldesign - (E)
GewO 1994 BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017