Die Ausbildung vermittelt das fachliche Wissen. Nach Abschluss Basis und Perfektionslehrgang ist noch die Befähigungsprüfung bei der WKO zu absolvieren. Nach positiven Abschluss kann bei der zuständigen Gewerbebehörde um einen Gewerbeschein angesucht werden.
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen:
der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kosmetiker (Kosmetiker-Ausbildungsordnung) BGBl. Nr. 638/1996 idF BGBl. II Nr. 147/2006,
dem Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl. Nr. 142/1969 idgF,
der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) BGBl. II Nr. 139/2003 idF BGBl. II Nr. 399/2008.