Benötige ich besondere Kenntnisse für die Absolvierung des Basislehrganges?

Mindestalter 17 Jahre

Körperliche und geistige Eignung

Keine speziellen Vorkenntnisse nötig

Wann bin ich berechtigt die Abschlussprüfung zu absolvieren?

Einen positiven Abschluss erreichen Sie durch einer zumindest 75%igen Anwesenheit, und der Ablegung einer positiven Abschlussprüfung.

Kann ich eine Ermäßigung erhalten?

Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie eine Ermäßigung erhalten. Kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können.

Kann ich eine weitere Förderung vom Arbeitsmarktservice erhalten?

Ja, Sie können zusätzliche Förderungen in Anspruch nehmen.

Besteht eine Wohnmöglichkeit für den Zeitraum der Absolvierung des Lehrganges?

Ja es besteht eine Wohnmöglichkeit, wir können Ihnen diesbezüglich behilflich sein.

Zimmer pro Tag/Person: Euro 25,00

Zimmer pro Monat/Person: Euro 300,00

Finnische Sauna - Dampfsauna - Infrarotkabine - gegen Gebühr

Wann ist eine Buchung für mich gültig?

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung

Wann sind die Kosten für die Ausbildung zu bezahlen?

Nach erfolgter Anmeldung sind bei Workshops innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung die gesamten Kosten, bei Vorträgen eine 30%-ige Anzahlung fällig. Der restliche Betrag ist bis 10 Tage vor Beginn zur Gänze zu bezahlen. Beim Fernstudium der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Kann ich einen Rücktritt oder eine Stornierung durchführen?

Ein Rücktritt bis 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn ist möglich (in schriftlicher Form per Mail oder Post). In diesem Fall wird eine Bearbeitungs- und Stornogebühr von EUR 50,- fällig. Der Rest der geleisteten Zahlung wird nach Angabe der Kontodaten umgehend rücküberwiesen. Bei einer Abmeldung bis 7 Tage vor Beginn stellen wir Ihnen eine 30%ige Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr in Rechnung. Bei einer späteren Abmeldung, bei Abmeldung nach Beginn oder Abbruch ist der gesamte Beitrag fällig oder ein Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei einem Fernstudium ist ein Rücktritt innerhalb von 7 Tagen möglich, da der Einstieg jederzeit durchführbar ist. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, ist immer der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.

Welche Voraussetzungen benötige ich um mich selbständig zu machen?

Befähigungsprüfung zu absolvieren bei der Wirtschaftskammer Österreich

Wäre ich berechtigt nach der Basisausbildung die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer Österreich zu absolvieren?

Ja Sie wären dazu berechtigt, allerdings ohne Absolvierung des Perfektionslehrganges würden Ihnen wesentliche Kenntnisse für einen positiven Abschluss fehlen.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Absolvierung des Perfektionslehrganges?

Absolvierung der Basisausbildung

 

 

Informationen zur Befähigungsprüfung Kosmetik (Schönheitspflege) - Wirtschaftskammer Österreich - Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik

Zulassung zur Befähigungsprüfung

Zulassungsvoraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr)

Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994)

Die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) besteht aus 5 Modulen.

 

  • Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004
    (gemäß § 22a GewO 1994)

  • 139. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen
    für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege)

 

 

Informationen zur Befähigungsprüfung Fußpfleger - Wirtschaftskammer Österreich - Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege

Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994)

Zulassung zur Befähigungsprüfung

Zulassungsvoraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr)

Die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege besteht aus 5 Modulen.

 

  • Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994)
  • 48. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege (Fußpflege-Verordnung)
  • Individueller Befähigungsnachweis - Wer den regulären Befähigungsnachweis nicht erbringen kann und sich die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise angeeignet hat, kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde um die Feststellung der individuellen Befähigung ansuchen.
 

 

 

Freiwillige Arbeitsprobe im Kosmetikgewerbe, eingeschränkt auf dekorative Kosmetik (Visagist)

Die Arbeitsprobe stellt sicher keine Prüfung dar. Vielmehr ist es Aufgabe des(r) Fachexperten, festzustellen, ob Sie über die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen

 

  • Freiwillige Arbeitsprobe im Kosmetikgewerbe, eingeschränkt auf dekorative Kosmetik (Visagist)

 

 

Teilgewerbe "Modellieren von Fingernägeln" (Nagelstudio) stammt aus dem Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspflege)

Die Berechtigung für dieses Teilgewerbe kann erteilt werden:

  • nach erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kosmetiker oder in einem verwandten Lehrberuf und einer mindestens einjährigen fachlichen Tätigkeit, oder
  • nach absolviertem Kurs und erfolgreich abgelegter Arbeitsprobe. Vor Antritt zur Arbeitsprobe ist eine Auflistung von mind. 15 Modellen vorzulegen, an denen ein Nageldesign durchgeführt wurde (Name und Datum).

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Landesinnung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

Hinweis:

Die Grundausbildung vermittelt die erforderlichen Grundkenntnisse und Fertigkeiten. Zur erfolgreichen Ablegung der Prüfung ist eine entsprechende Praxis bzw. Üben nach der Ausbildung erforderlich.